seewohnen GmbH & Co. KG

Über diese Seite kann lediglich eine für beide Seiten unverbindliche Anfrage für eine Ferienwohnung gestellt werden, die dann vom seewohnen-Urlaubsteam bearbeitet und beantwortet wird. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn bis zu dem im Vertragsangebot genannten Termin die vom Mieter unterschriebene Kopie und/oder die Anzahlung bei uns eingeht. Für alle Objekte gilt eine Mindestmietdauer von 5 bzw. 7 Übernachtungen. Preise bei Kurzübernachtungen auf Anfrage.

Haftungsausschluss

Die seewohnen GmbH & Co. KG (nachfolgend "seewohnen" oder "wir") übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Die Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie sonstigen Angaben werden nach den von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erstellt. Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial kann gelegentlich Farbverfälschungen aufweisen, Minderungsansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

Bei Abschluss eines Mietvertrages gelten folgende AGB

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 25 % zu leisten. Die Restsumme überweisen Sie bitte bis 21 Tage vor Anreise (s. Mietvertrag). Das Mietobjekt wird dem Mieter für die gebuchte Zeit und Personenzahl überlassen. Andere als die angemeldeten Personen bzw. Personenzahl dürfen nur nach vorheriger Anmeldung bei seewohnen in dem Mietobjekt übernachten, evtl. gegen Zahlung eines Aufgeldes, z. B. bei Sonderangeboten. Eine Überbelegung ist nicht erlaubt. Kinderbetten und Hochstühle, falls im Objekt vorhanden, werden nur für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr bereitgestellt.

Haustiere sind nur dann erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung erwähnt ist.

Das Mietobjekt kann nur am Anreisetag bezogen werden. Sollte sich der Anreisetermin durch unvorhergesehene Umstände verschieben, so teilen Sie dies bitte umgehend seewohnen mit. Verfügbar ist das gemietete Objekt am Anreisetag spätestens ab 16.30 Uhr. Am Abreisetag muss das gemietete Objekt bis spätestens 09.30 Uhr geräumt sein. Sonn- und feiertags ist eine Anreise nur nach Absprache möglich.

Die Schlüsselübergabe wird im jeweiligen Mietvertrag geregelt.

Das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar bitten wir pfleglich zu behandeln. Sollte doch einmal versehentlich etwas kaputt gehen, ersetzen Sie es bitte. Bei größeren Schäden oder Verlust informieren Sie uns bitte sofort. Reparaturaufträge werden grundsätzlich nur vom Vermieter/seewohnen erteilt. Wir hoffen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen und bitten um Verständnis dafür, dass Sie persönlich haften für Ihre Kinder, Besucher, Ihre Wertsachen sowie für Fahrlässigkeit bei Unfall-, Feuer- und Wasserschäden etc. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt sowie das Inventar im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben.

Die Endreinigung erfolgt nur durch den Vermieter. Zur Endreinigung gehört nicht das Leeren des Abfallbehälters, Spülen schmutzigen Geschirrs, Abziehen der Bettwäsche und Ausräumen der Spülmaschine. Dieses hat durch den jeweiligen Gast zu erfolgen.

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird, falls ein Internetanschluss im Mietobjekt vorhanden ist, auch die "Anlage zum Mietvertrag zur Nutzung des LAN/W-LAN-Internetzugangs" anerkannt.

Eine Kündigung des Mietvertrages kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei seewohnen. Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so hat er dem Vermieter allen daraus entstanden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter wird die Wohnung über seewohnen zur anderweitigen Vermietung anbieten. Der Mieter hat hierfür eine Aufwandspauschale von EUR 60,-- zu zahlen. Er ist berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war. Für jede Übernachtung des Mietverhältnisses, für die eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, hat der Mieter den Mietzins zu zahlen, abzüglich eines Prozentsatzes von 10%, der als ersparte Aufwendungen des Vermieters gilt. Auch hier kann der Mieter den Nachweis führen, dass die tatsächliche Ersparnis höher war. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die entsprechenden Unterlagen liegen jedem Mietvertrag bei oder können direkt von seewohnen angefordert werden. Über www.seewohnen.de kann die Reiserücktrittsversicherung auch direkt abgeschlossen werden.

seewohnen als Beauftragter des Vermieters bzw. Eigentümers vermittelt lediglich die Leistungen aus diesem Vertrag und vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch für den Eigentümer. Mündliche und telefonische Auskünfte und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wittmund als vereinbart. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages bzw. der Mietbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame durch eine solche zu ersetzen, die ihr in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

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